Massagen mit ärztlicher Überweisung sind Heilmassagen.
Ein spezielles Ziel der Heilmassage ist es, dem Patienten eine optimale Selbstständigkeit und Schmerzfreiheit zu verschaffen.
Eine Heilmassage wird bei uns nur auf ärztliche Anordnung von einem Heilmasseur durchgeführt, sowie auch eine manuelle Lymphdrainage bei einer Diagnose.
Eine Heilmassage dient zur Behandlung von Beschwerden wie z.B. Kopfschmerzen, bei verspannter Rücken- und Nackenmuskulatur, Rückenschmerzen, Bewegungseinschränkungen verursacht durch verspannte oder verkürzte Muskeln , verhärtete Muskulatur nach sportlichen Leistungen und rheumatischen Beschwerden.
Nach einer Heilmassage können bestimmte Muskelreaktionen auftreten, wie z.B. Muskelkater, Müdigkeit, leichte Schmerzen im massierten Gebiet am gleichen oder nächsten Tag nach der Behandlung.
Im Falle einer kombinierten Therapie von Massagen und Bewegungstherapie bzw. Einzelgymnastik, stellt der Arzt eine Überweisung mit verordneter Heilmassage bzw. Teilmassage und Bewegungstherapie oder Einzelgymnastik aus.
Eine Bewegungstherapie bzw. Einzelgymnastik muss von einem Physiotherapeut/in durchgeführt werden.
In diesem Fall reichen Sie dann zwei Rechnungen zusammen mit Ihrer Überweisung bei der Krankenkassenversicherung ein.
Am Ende einer angeordneten Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit Ihrer Überweisung Ihrer Krankenkassenversicherung bzw. Ihrer Privatkassenversicherung einreichen können.